Dienstag, 21. Januar 2014

[coming soon] "Der Quantenzauberer" von Eoin Colfer


So langsam trudeln die Frühjahrs-Neuerscheinungen der Verlage in die Buchhandlungen. Ab dem 17. Februar 2014 wird es ein neues Buch von Eoin Colfer zu kaufen geben. Er konnte mich damals mit seiner Artemis Fowl - Reihe in eine fantastische, temporeiche und (vor)witzige Welt entführen und so bin ich auf seinen neusten Streich gespannt.






Titel: Der Quantenzauberer
Autor: Eoin Colfer
Reihe: WARP, Band 1
Verlag: Loewe Verlag (17. Februar 2014)
Genre: Jugendbuch, Zeitreise-Abenteuer
ISBN: 978-3785579091
Seitenzahl: 352 Seiten
empfohlenes Lesealter: ab 14 Jahren
Erscheinungstermin: 17.2.2014



Inhalt:
Was soll es anderes sein als eine Strafversetzung? FBI-Junior-Agentin Chevie Savano wurde nach London geschickt, um im Auftrag von WARP eine merkwürdige alte Metallkapsel zu bewachen. Das war vor neun Monaten. Und seitdem sitzt sie vor dem Ding und wartet darauf, dass irgendjemand oder etwas da rauskommt.
Als ein Wandspiegel mit einem Knall zerplatzt, die Deckenleuchten anfangen zu flackern und draußen eine Straßenlaterne nach der anderen explodiert, ist Chevie sofort klar, dass die Kapsel im Keller aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht ist. Mit vorgehaltener Waffe stürmt sie die Treppe herunter und findet ... einen 14-jährigen Jungen, der aussieht, als wäre er soeben aus einem Buch von Charles Dickens gefallen.

(Bild- und Textquelle: Loewe Verlag)  






Der Loewe Verlag ist für seine tollen Buchtrailer schon bekannt und auch dieser muss sich nicht verstecken:






Habt ihr schon ein Buch von Eoin Colfer gelesen? Wenn ja, welches?

Und was meint ihr zum Trailer?



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis:
Mit dem Abschicken deines Kommentars akzeptierst du, dass der von dir geschriebene Kommentar und die personenbezogenen Daten, die damit verbunden sind (z.B. Username, E-Mailadresse, verknüpftes Profil auf Google/ Wordpress) an den Google-Server übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhältst du in meiner Datenschutzbestimmungen und in der Datenschutzerklärung von Google.